Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): a) Benennung von Referenzen aus den letzten 5 Jahren über die Erbringung von vergleichbarem Pforten- und Sicherheitsdienst in einem Gebäude mit regelmäßigem Publikumsverkehr (mindestens während der üblichen Geschäftszeiten):
- Bezeichnung und Inhalt des Referenzauftrags;
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen (z. B. Besetzung Pforte, Personenkontrolle, Objektrundgänge, etc.);
- Ausführungszeitraum;
- Anzahl der vom Bieter/Mitglied einer Bietergemeinschaft pro Schicht eingesetzten Mitarbeiter;
- ungefähre Größe und Verwendungszweck des Objekts;
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer);
- Auftraggeber mit Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
Mindestanforderungen zu den Referenzen
-Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren über die Erbringung von vergleichbarem Pforten- und Sicherheitsdienst in einem Gebäude mit regelmäßigem Publikumsverkehr (mindestens während der üblichen Geschäftszeiten) verfügen.
- Die Vergleichbarkeit der erbrachten Sicherheitsdienstleistungen setzt voraus, dass der Bieter dort hauptverantwortlich die Sicherheitsdienstleistungen seit / für mindestens 6 Monaten (zum Zeitpunkt Ablauf der Bewerbungsfrist) mit eigenem Personal organisiert(e) und erbringt / erbrachte (kein Nachunternehmer eines anderen Sicherheitsdienstleisters) und die Leistung im 24/7-Betrieb erbracht wird/wurde.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter.
c) Angabe der zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags im Unternehmen beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter, die über die Sachkunde gemäß
§ 34a GewO verfügen und für die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die zuständige Behörde durchgeführt wurde.
d) Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig). Das Zertifikat ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzu-legen. Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers geplant ist, muss auch der Unterauftragnehmer ein entsprechendes Zertifikat vorlegen.