Lieferung von Hand- und Fussfesseln für die Justizvollzugseinrichtungen des Landes NRW
Inhalt der Vergabe ist die Lieferung der in den Justizbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen benötigten Hand- und Fussfesseln. Im Leistungsverzeichnis sind die entsprechenden Artikeln näher gekennzeichent.
Nach der Auftragserteilung im Rahmen einer VgV haben Unternehmen 30 Tage Zeit, um Rechtsbehelfe einzulegen. Diese Frist beginnt mit der Bekanntmachung der Auftragsvergabe oder mit dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Unklarheiten sind ausschließlich über das Vergabeportal zu klären.
Nicht nachgefordert werden die Leistungsbeschreibung , allgem. Vertrags- und Vergabebedingungen und das Preisblatt
Auf die Ausschlussgründe gem. § 123 und §124 GWB wird verwiesen.
Auf die Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB wird verwiesen.
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen (Vordruck 521 EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen gemäß der Ausschreibungsunterlagen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Das Angebot muss zwingend bestehen aus:- dem ausgefüllten Angebotsschreiben (Vordruck 324 EU)- ausgefüllte Vertrags- und Vergabeunterlagen mit Preisblatt- Referenzen gem. 3.2- dem Produktdatenblatt zu den angebotenen Fesseln- dem Warenmuster (1-fach) von jedem in der Leistungsbeschreibung bekannten Artikel (Fesseln)- der Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen (Vordruck 521 EU)- der Eigenerklärung Sanktionen (Vordruck 523 EU)
Artikel werden im Leistungsverzeichnis beschrieben
Artikel werden im Leistungsverzeichnis näher beschrieben