Die Arbeiten umfassen die Herstellung eines Flucht- und Rettungsweges sowie die Bearbeitung der angrenzenden Flächen, welche im Rahmen des Baus eines neuen Rettungsaufzuges für Besucher mit eingeschränkter Mobilität, erstellt werden müssen. Das Bearbeitungsgebiet befindet sich auf nord-östlicher Seite des Landtagsgebäudes am Parlamentsufer Richtung Rheinkniebrücke.
Die Garten- und Landschaftsbauarbeiten beinhalten das Herstellen einer repräsentativen Platzfläche vor den Ausgangsbereichen, welche in den Flucht-und Rettungsweg übergeht. Die Platzfläche und der Weg werden als Sonderasphalt (Asphalt mit Natursteinsplitt-Abstreuung) hergestellt und in die Bestandsbelagsflächen (Kunststoffrasenwaben / Rasenliner Beton) eingearbeitet. Die Asphaltarbeiten erfolgen ohne Einfassung. Der Asphalt wird geschnitten, bearbeitet und dann mit dem Bestandsmaterial (Kunststoffrasenwaben / Rasenliner Beton) angearbeitet. Für die Arbeiten am Weg wurde neben dem Weg jeweils ein Arbeitsraum von 1,50m einkalkuliert. Im Bereich der neuen und alten Zugangstür wird das Geländeniveau an die neuen Austrittshöhen angepasst und im Mittel um 25cm angehoben. Die Planung sieht vor, die Bestandstragschichten zu erhalten, soweit diese den neuen Anforderungenentsprechen.Die Arbeiten erfolgen im gesamten Bereich auf Tiefgaragendecke. Die Belastung der TG Decke ist auf 16t beschränkt. Die Gewichtsbeschränkung ist im Rahmen der Arbeiten strengstens einzuhalten. Maschinenund Geräte, sowie lagernde Materialien sind auf die Belastungsgrenze anzupassen und entsprechend einzukalkulieren. Die Wahl der Maschinen zum Verdichten (Schwingungen) müssen vorab mit dem Statiker abgestimmt werden.Der vorhandene Fassaden-Randstreifen muss ausgebaut, gereinigt, seitlich gelagert und,entsprechend der neuen Gefälleplanung, wieder eingebaut werden. Ebenso werden die Rechteckbetonplatten vor derBestandstür ausgebaut, gereinigt, seitlich gelagert und, entsprechend der neuen Gefälleplanung, wieder eingebaut. Vor der neuen Fluchttür entsteht eine neue Austrittsfläche mit Betonrechteckplatten.Im Bereich der Bestandstür wird der Rinnenrost ersetzt. Im Bereich der neuen Tür, wird eine neue Rinne eingebaut und an die Grundleitung der Rinne vor der Bestandstür angeschlossen.Als vorbereitende Arbeiten wurden bereits 2 Bäume gefällt. Das Auffräsen der Wurzeln ist Bestandteil der Leistung.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:1Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
s. Dok. L01 - Leistungsbeschreibung und Dok. L01a - Hinweise zum Vergabeverfahren
Keine Nachforderung von wertungsrelevanten Unterlagen.
E02 - Umsatzentwicklung
Bruttoumsatzentwicklung der letzten drei Geschäftsjahre in EURO (2022, 2023 und 2024) im Gesamtunternehmen und im für die ausgeschriebene Leistung vorgesehenen Geschäftsbereich
E04 - Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme bei:
Sachschäden von 5.000.000 EUR, pro SchadensfallVermögensschäden von 5.000.000 EUR, pro SchadensfallPersonenschäden 3.000.000 EUR, pro Schadensfall
alternativ:
eine schriftliche Verpflichtungserklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle einer Zuschlagserteilung unverzüglich abgeschlossen wird.
E01 - Unternehmensselbstdarstellung
Selbstdarstellung des bietenden Unternehmens
- Name und Gesellschaftsform des Unternehmens- Wann wurde das Unternehmen gegründet?- Seit wann ist das Unternehmen als Serviceanbieter und/oder Dienstleister/-in am Markt tätig?- Hauptsitz des Unternehmens- Sitz der zuständigen Niederlassung- Welche Organisationseinheit wird für die Abwicklung der ausgeschriebenen Leistung verantwortlich sein?- Zuständige/-r Ansprechpartner/-in mit E-Mail und Telefon
E03 - MitarbeiterzahlBitte geben Sie die aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen an, sowie die Anzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) im Gesamtunternehmen und im für die ausgeschriebene Leistung vorgesehenen Geschäftsbereich, wobei die Leistungen in Art undAusführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen.
513 EU BVB Tariftreue Mindestarbeitsbedingungen521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe523 EU Eigenerklärung Sanktionen