Art der Leistung
Nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 bzw. § 6 ASiG genannten Aufgaben zu übertragen. Diese Verpflichtung erfüllt das MWIKE durch Übertragung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung seiner Beschäftigten auf einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Der zu diesem Zweck geschlossene derzeitige Dienstleistungsvertrag endet am 31. Dezember 2026. Der Auftraggeber beabsichtigt daher, die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung seiner Beschäftigten durch geeignete externe Dienstleister zum 1. Januar 2027 neu zu vergeben.
Umfang der Leistung
Die Ausschreibung gliedert sich in folgende Lose:
1. Los 1: Arbeitsmedizinische Betreuung und
2. Los 2: Sicherheitstechnische Betreuung.
Angebote können für ein Los oder für beide Lose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt losweise. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Bieter den Zuschlag für beide Lose erhält.
Die Leistungen sind nach den jeweils geltenden gesetzlichen, behördlichen,
berufsgenossenschaftlichen und dienststelleninternen Vorgaben zu erbringen. Soweit diese Leistungsbeschreibung einzelne Vorschriften oder fachliche Regelwerke beispielhaft nennt, sind deren jeweils geltende Fassungen sowie etwaige Nachfolgeregelungen zu beachten.
Leistungsumfang und besondere Anforderungen je Los
Los 1: Arbeitsmedizinische Betreuung
Leistungsumfang
Der Auftragnehmer stellt eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt mit der erforderlichen arbeitsmedizinischen Fachkunde und den jeweils geltenden rechtlichen persönlichen Voraussetzungen.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
1. regelmäßige arbeitsmedizinische Sprechstunden im Umfang von grundsätzlich vier Stunden monatlich an dem vom Auftraggeber bestimmten Dienstorten,
2. arbeitsmedizinische Beratung von Beschäftigten, Führungskräften und sonstigen vom Auftraggeber benannten Personen,
3. bedarfsbezogene arbeitsmedizinische Beratung am Arbeitsplatz einschließlich einer schriftlichen arbeitsplatzbezogenen Stellungnahme oder Bewertung, soweit dies erforderlich ist,
4. arbeitsmedizinische Untersuchungen von Beschäftigten zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit oder gesundheitlichen Eignung und arbeitsmedizinische Beratung des Auftraggebers,
5. Durchführung, Organisation und Bewertung der erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorge einschließlich der erforderlichen Beratung, Dokumentation und Bescheinigungen,
6. Durchführung oder Organisation arbeitsmedizinischer Untersuchungen im Zusammenhang mit Bildschirmarbeit, soweit dies aufgrund geltender Vorgaben, arbeitsmedizinischer Erkenntnisse oder einer Beauftragung durch den Auftraggeber erforderlich ist,
7. Planung und Durchführung einer jährlichen saisonalen Schutzimpfungsaktion für interessierte Beschäftigte; die Beschaffung und Abrechnung des Impfstoffs erfolgen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber,
8. Beratung und Unterstützung des Auftraggebers in Fragen des Gesundheitsschutzes, der Unfallverhütung und der gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung,
9. Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (vierteljährlich jeweils zweistündig) einschließlich fachlicher Vor- und Nachbereitung,
10. Unterstützung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement, soweit dies im Einzelfall beauftragt,
11. Beratung und Begleitung bei der Weiterentwicklung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie Mitwirkung bei Maßnahmen der Gesundheitsförderung, insbesondere zu Bildschirmarbeit, ergonomischer Arbeitsgestaltung, mobilem Arbeiten, Bewegung, Stressprävention und gesundheitsgerechter Arbeitsorganisation,
12. Beratung zu gesundheitlichen Fragen des mobilen Arbeitens, insbesondere zu ergonomischen, organisatorischen und psychischen Belastungsfaktoren.
Los 2: Sicherheitstechnische Betreuung
Leistungsumfang
Der Auftragnehmer stellt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit der erforderlichen Fachkunde und den jeweils geltenden rechtlichen persönlichen Voraussetzungen.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
1. regelmäßige sicherheitstechnische Sprechstunden im Umfang von grundsätzlich drei Stunden monatlich an den Dienstorten des Auftraggebers,
2. ergonomische Beratung von Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen sowie, soweit erforderlich, Beratung zu ergonomischen Aspekten des mobilen Arbeitens,
3. Beratung und Unterstützung des Auftraggebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung,
4. Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (vierteljährlich jeweils zweistündig) einschließlich Vor- und Nachbereitung sowie Protokollführung,
5. regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten und Arbeitsbereiche,
6. Mitteilung festgestellter Mängel sowie Vorschläge geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung der Mängel,
7. Mitwirkung bei der Erstellung, Überprüfung, Aktualisierung und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen,
8. Unterstützung bei der Planung, Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen,
9. Unterstützung bei Anfragen, Aktionen, Wettbewerben und sonstigen Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers,
10. Beratung bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Fehlbelastungen,
11. Mitwirkung bei der Auswertung von Unfall-, Beinaheunfall- und Ereignismeldungen, soweit der Auftraggeber dies beauftragt.
Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2031.
Weiteres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.